Datenschützer: Einbinden von Social Plug-ins ohne Vetomöglichkeit ist unzulässig
ZDNet.de:
“Der Düsseldorfer Kreis hat gestern einen Beschluss zum Datenschutz in sozialen Netzwerken veröffentlicht. Darin stellen die in der Organisation zusammengeschlossenen obersten deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden klar, dass “das direkte Einbinden von Social Plug-ins, beispielsweise von Facebook, Google+ oder Twitter, in Websites deutscher Anbieter, wodurch eine Datenübertragung an den jeweiligen Anbieter des Social Plug-ins ausgelöst wird, ohne hinreichende Information der Internetnutzerinnen und -nutzer und ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, die Datenübertragung zu unterbinden, unzulässig” ist.”
heise online:
“Datenschützer: Website-Betreiber sind für Social-Plugins verantwortlich
Der Düsseldorfer Kreis, zu dem sich die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich zusammengeschlossen haben, hat am Donnerstag einen weitreichenden Beschluss zu sozialen Netzwerken gefasst. Die Datenschützer machen darin deutlich, dass Anwender von Social Plugins selbst Verantwortung dafür tragen, dass Dritte dadurch nicht unzulässig ausgespäht werden.”
Tags: Community/Social Media
1 Antwort bis jetzt ↓
1 Hubert Pflumm (hpf) // Dec 15, 2011 at 12:53
Ich glaube, dass sich die Wogen hier noch glätten werden. Der Trend der Zeit lässt sich auch von den Datenschützern nicht umkehren. Vielleicht wird kurzfristig ein Verbot durchgesetzt, auf Dauer lässt sich die Verbreitung von Informationen über solche Dienste aber nicht verhindern…
Viele Grüße
Hubert
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