tagesschau.de:
heise.de:
“Gericht lehnt Verfügungsantrag der Gema gegen Youtube ab
Der Streit ist so alt wie es Videos im Netz gibt: Nutzer laden ihre Filmchen und Videoschnipsel auf Portale wie Youtube und kümmern sich dabei wenig um die Rechteklärung. Wenn sie dafür Filmausschnitte oder Musik benutzen, gibt es in der Regel einen Urheber, der die Nutzung seines Werkes vergütet haben will. Für die Vergütung sorgen unter anderem Verwertungsgesellschaften wie die Gema, die über diese Rechtsfrage mit Youtube seit Monaten im Clinch liegen. Am Freitag nun entschied das Hamburger Landgericht über eine Einstweilige Verfügung gegen das Videoportal.”

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