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Interview: Rundfunkregulierung im Internet

February 6th, 2009 · Keine Kommentare

Blogpiloten.de:

“Mitte letzten Jahres änderte die Bayerische Landesanstalt für neue Medien (BLM) ihre Fernsehsatzung, das hat in der Blogsosphäre für einigen Wirbel und Diskussion, um die sogenannte 500er Bagatellgrenze, gesorgt. Seither sind Livestreams im Internet mit mehr als 500 potentiellen Zugriffsmöglichkeiten meldepflichtig. Ab 10.000 möglichen Nutzern werden diese mit Angeboten von Kabelsendern gleichgesetzt und somit gebührenpflichtig. Die Regelung ist nun in den 12. Rundfunkstaatsvertrag übernommen worden.”

Tags: Recht · Rundfunkänderungsstaatsvertrag

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