Kai: Was ich mich bei der ganzen Debatte frage, ist: Was sagen eigentlich die Künstler (Schriftsteller und andere) dazu? Offensichtlich sind es nämlich nicht...
Gregor Wortberg: Diese Version gefällt mir sogar noch besser: http://www.frischpresse.de/201 2/01/knigge-fur-soziale-netzwe rke-deutscher-knigge-rat/
Hubert Pflumm (hpf): Ich glaube, dass sich die Wogen hier noch glätten werden. Der Trend der Zeit lässt sich auch von den Datenschützern nicht umkehren....
Alex: Jeder der sich für ein Löschen der FB-Präsenz ausspricht ist für Zensur und oder ein Troll. FB ist ein Mittel mit dem wir alle umgehen lernen werden...
ErstdasFressenDannDieMoral: Hass ist NICHT gleich Hass sowie LIEBE nicht gleich LIEBE ist, es geht vielmehr um Verbindlichkeiten bzw. UNverbindlichkeiten. Zu...
Beate Geibel: Was für ein Blödsinn, Facebook ist das grösste weltweite Kommunikationsnetzwerk, löschen wäre kontraproduktiv. Vernetzung ist in diesen Zeiten...
Michael D. Schulzeq: Facebook wird einerseits unterschätzt (Einfluß auf die Generation <25) und überbewertet in Sachen Datensammeln. Die grosse...
sie haben in der Abstimmung am 09.11.2007 für die Novellierung des TKG´s und die Änderung der StPO gestimmt.
Bundesjustizministerin Frau Zypries und auch andere Befürworter der Novelle wurden nicht müde zu betonen, daß nur bei schweren Straftaten und dann mit richterlicher Erlaubnis ein Zugriff auf die Verkehrsdaten gewährt wird.
Dies wurde auf der Sitzung im Deutschen Bundestag am 09.11.2007 auch noch einmal betont.
Daher bitte ich um Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Es wird immer nur vom § 100a StPO gesprochen.
Wie ist § 100g StPO zu verstehen?
Sind dies also auch schwere Straftaten und nicht wie im Gesetz geschrieben “erhebliche”?
Ein Beispiel: § 100g StPO (1).2 spricht von einem Täter der “eine Straftat mittels Telekommunikation begangen hat”, also z.B. StGB § 185 Beleidigung.
2. Nach TKG § 113b Abs.2 u. 3 soll Zugang zu diesen Verkehrsdaten
“2. zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder
3. zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes”
gewährt werden.
Benötigen diese staatlichen Organe ebenfalls einen richterlichen Beschluß?
3. Sind sie auch der Meinung, wie Herr Kauder, das Kritiker dieses Gesetzes “zündeln”?
3 Antworten bis jetzt ↓
1 Stefan // Dec 31, 2007 at 01:10
na, da sieht man mal, dass das Maling an die Regierung und die Bundestagsabgeordneten Wirkung zeigt. Also weiter so!
Wer wissen will, wie abgestimmt wurde: http://www.abgeordnetenwatch.de/vorratsdatenspeicherung-636-140.html
die Adressen der Bundestagsabgeordneten (besser ihrer “Vorzimmer”) lauten: vorname.nachname@bundestag.de
Grüße
Stefan
2 Stefan // Dec 31, 2007 at 01:20
PS: Musterfragen:
Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter
sie haben in der Abstimmung am 09.11.2007 für die Novellierung des TKG´s und die Änderung der StPO gestimmt.
Bundesjustizministerin Frau Zypries und auch andere Befürworter der Novelle wurden nicht müde zu betonen, daß nur bei schweren Straftaten und dann mit richterlicher Erlaubnis ein Zugriff auf die Verkehrsdaten gewährt wird.
Dies wurde auf der Sitzung im Deutschen Bundestag am 09.11.2007 auch noch einmal betont.
Daher bitte ich um Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Es wird immer nur vom § 100a StPO gesprochen.
Wie ist § 100g StPO zu verstehen?
Sind dies also auch schwere Straftaten und nicht wie im Gesetz geschrieben “erhebliche”?
Ein Beispiel: § 100g StPO (1).2 spricht von einem Täter der “eine Straftat mittels Telekommunikation begangen hat”, also z.B. StGB § 185 Beleidigung.
2. Nach TKG § 113b Abs.2 u. 3 soll Zugang zu diesen Verkehrsdaten
“2. zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder
3. zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes”
gewährt werden.
Benötigen diese staatlichen Organe ebenfalls einen richterlichen Beschluß?
3. Sind sie auch der Meinung, wie Herr Kauder, das Kritiker dieses Gesetzes “zündeln”?
Mit freundlichen Grüßen
3 Gary // Dec 31, 2007 at 18:47
Danke für die Infos, da weiß ich doch was ich am Neujahrstag machen werden ;)
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